Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der ExpresszulassungDeutschland UG (haftungsbeschränkt)
ExpresszulassungDeutschland UG (haftungsbeschränkt)
Goethestraße 37, 60311 Frankfurt am Main, Deutschland
Vertretungsberechtigte Gesellschafterin: Melissa Kiprit
Telefon: 069 247523302
E-Mail: info@expresszulassung-frankfurt.de
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 144033
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: folgt
– nachfolgend „Expresszulassung“ –
und den Kunden gemäß Ziffer 1.2
– nachfolgend „Kunde“ –
1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen Expresszulassung und dem Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Expresszulassung stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
1.2 Der Kunde ist Verbraucher (§ 13 BGB), soweit der Zweck der beauftragten Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer (§ 14 BGB) ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch.
2. Leistungen von Expresszulassung
2.1 Expresszulassung erbringt Zulassungsdienstleistungen: Sie bereitet Anträge in Zulassungsangelegenheiten für den Kunden vor, reicht sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde ein und nimmt die Vorgänge dort für den Kunden wahr. Expresszulassung ist keine Behörde und trifft selbst keine Zulassungsentscheidung. Geschuldet ist die sorgfältige Durchführung der beauftragten Tätigkeit (Dienst- bzw. Geschäftsbesorgungsvertrag, §§ 611, 675 BGB), nicht der behördliche Erfolg.
2.2 Zur Auswahl stehen, je nach Angebot im Bestellformular, folgende Leistungen:
a) Fahrzeug noch heute anmelden (digitale Zulassung) – ab 179,00 EUR
Zulassung, Umschreibung oder Wiederzulassung über das elektronische Verfahren (i-Kfz), in der Regel am selben Werktag. Der Preis versteht sich einschließlich Umsatzsteuer, zwei Kennzeichenschildern und der Amtsgebühren. Der Kunde wählt, wie er die Unterlagen übermittelt: digital über das Formular, per WhatsApp oder durch Abgabe in der Niederlassung.
b) Papiere bei uns abgeben – ab 179,00 EUR
Der Kunde bringt die Unterlagen zum gebuchten Termin in die Niederlassung; die Zulassung wird am selben Tag durchgeführt. Der Preis versteht sich einschließlich Umsatzsteuer, zwei Kennzeichenschildern und der Amtsgebühren.
c) Termin bei der Zulassungsstelle – ab 149,00 EUR
Expresszulassung besorgt für den Kunden einen Termin bei der zuständigen Zulassungsstelle und bereitet den Vorgang vor. Der Kunde nimmt den Termin selbst wahr. Geschuldet und vergütet wird die Beschaffung und Mitteilung des Termins, nicht die Wahrnehmung des Termins durch den Kunden (Ziffer 6.8). Amtsgebühren, Schilder und sonstige Kosten der Behörde sind in diesem Preis nicht enthalten und vom Kunden vor Ort zu tragen, soweit im Bestellformular nichts anderes ausgewiesen ist.
d) Zulassung in 6–7 Werktagen mit Abhol- und Lieferservice – ab 249,00 EUR
Expresszulassung holt die Unterlagen ab, führt die Zulassung durch und stellt Dokumente und Schilder zurück. Der Preis versteht sich einschließlich Umsatzsteuer, der Amtsgebühren und – soweit benötigt – zwei Kennzeichenschildern.
e) Auto abmelden (Außerbetriebsetzung) – 35,00 EUR
Die Außerbetriebsetzung wird ausschließlich über WhatsApp beauftragt. Der Preis versteht sich einschließlich Umsatzsteuer und Amtsgebühren.
f) Zusatzleistungen gegen Aufpreis, soweit im Bestellformular angeboten und ausgewählt: Lieferung der Schilder nach Hause (29,90 EUR, nur im Stadtgebiet Frankfurt am Main), Reservierung eines Wunschkennzeichens (15,90 EUR), Vermittlung einer eVB-Nummer einschließlich 30 Tage gültigem Versicherungsschutz (29,90 EUR), Abholung der Unterlagen beim Kunden (49,90 EUR).
2.3 Maßgeblich für Umfang und Preis der Leistung sind ausschließlich die Angaben im Bestellformular zum Zeitpunkt der Bestellung. Die in Ziffer 2.2 genannten Beträge sind Ausgangspreise; der Endpreis ergibt sich aus der Zusammenstellung des Kunden und wird vor dem Absenden der Bestellung angezeigt.
2.4 Voraussetzungen der digitalen Zulassung (Ziffer 2.2 a): Das elektronische Verfahren setzt voraus, dass
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ab dem Jahr 2018 ausgestellt wurde und den verdeckten Sicherheitscode trägt,
- bei bereits zugelassenen Fahrzeugen zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ab dem Jahr 2015 ausgestellt wurde und ihr Sicherheitscode sowie die Codes unter den Stempelplaketten lesbar freigelegt sind,
- eine gültige eVB-Nummer, eine IBAN für den Einzug der Kfz-Steuer und die vollständigen Halterangaben vorliegen und
- die erforderliche Identifizierung des Halters erfolgreich durchgeführt werden kann.
Liegt eine dieser Voraussetzungen nicht vor, ist die digitale Zulassung nicht möglich. Expresszulassung weist den Kunden darauf hin und bietet ihm eine der übrigen Leistungen nach Ziffer 2.2 an. Nimmt der Kunde das Angebot nicht an, gilt Ziffer 8.
2.5 Die Prüfung hochgeladener Fotos erfolgt teilweise automatisiert. Das Ergebnis dieser Prüfung ist ein Hinweis und keine Zusage, dass die Zulassung durchgeführt werden kann.
3. Vertragsschluss
3.1 Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar. Der Kunde wählt im Formular die gewünschte Leistung und die Zusatzleistungen aus und gibt seine Daten ein. Vor dem Absenden kann er die Angaben jederzeit einsehen und ändern. Mit dem Klick auf die Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags über die ausgewählten Leistungen ab. Die Bestellung kann nur abgegeben werden, wenn der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert hat.
3.2 Expresszulassung bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Der Vertrag kommt zustande, wenn Expresszulassung die Annahme in Textform erklärt (Auftragsbestätigung) oder mit der Ausführung der Leistung beginnt.
3.3 Nach dem Vertragsschluss erhält der Kunde einen persönlichen Link zu einem Formular, in dem er die für den Antrag noch erforderlichen Angaben nachreicht oder Fotos seiner Fahrzeugpapiere hochlädt. Der Link wird per E-Mail zugesandt; zusätzlich kann der Kunde unmittelbar nach der Zahlung dorthin weitergeleitet werden. Der Auftrag kann erst bearbeitet werden, wenn diese Angaben vollständig vorliegen.
3.4 Für die Außerbetriebsetzung (Ziffer 2.2 e) erfolgt die Beauftragung über WhatsApp. Die Nachricht des Kunden ist sein Angebot; der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch Expresszulassung in Textform zustande. Diese AGB und die Widerrufsbelehrung werden dem Kunden vor der Bestätigung als Link oder Datei übermittelt. Die Zahlung erfolgt über einen zugesandten Zahlungslink.
3.5 Der Vertragstext (Bestellung, AGB, Auftragsbestätigung) wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert und dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger, spätestens mit der Auftragsbestätigung, zugesandt.
4. Vollmacht, Stellvertretung
4.1 Zulassungsvorgänge werden von der jeweils zuständigen Zulassungsbehörde verwaltet. Das Gebührenverhältnis über den Zulassungsvorgang besteht zwischen dem Kunden bzw. dem Halter und der Behörde. Expresszulassung wird nicht Vertragspartner der Behörde, sondern handelt als Stellvertreter (§ 164 BGB) für den Kunden.
4.2 Der Kunde bevollmächtigt Expresszulassung, alle für den Vorgang erforderlichen Erklärungen gegenüber der zuständigen Behörde abzugeben und entgegenzunehmen, Gebühren zu verauslagen sowie Dokumente, Kennzeichenschilder und Plaketten in Empfang zu nehmen. Auf Verlangen erteilt der Kunde eine gesonderte schriftliche Vollmacht.
4.3 Der Kunde versichert, Halter des Fahrzeugs oder vom Halter zur Beauftragung bevollmächtigt zu sein und über die übermittelten Unterlagen verfügen zu dürfen.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde übermittelt alle für den Vorgang erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig und richtig, insbesondere Fahrzeug- und Halterdaten, Nummern und Sicherheitscodes der Fahrzeugpapiere, die Codes unter den Stempelplaketten, die eVB-Nummer sowie die IBAN für den Einzug der Kfz-Steuer.
5.2 Die Sicherheitscodes auf Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief darf der Kunde erst freilegen, wenn er dazu aufgefordert wird oder wenn er die digitale Zulassung beauftragt. Fotos müssen vollständig und lesbar sein.
5.3 Der Kunde wirkt an allen für den Vorgang erforderlichen Maßnahmen im zumutbaren Umfang mit, insbesondere an der Identifizierung des Halters, und ist am Bearbeitungstag über die angegebenen Kontaktdaten erreichbar.
5.4 Bei gebuchten Terminen erscheint der Kunde pünktlich mit allen Unterlagen. Bei Abhol- und Lieferservice stellt der Kunde sicher, dass er oder eine empfangsberechtigte Person im vereinbarten Zeitfenster an der angegebenen Adresse angetroffen wird.
5.5 Termine im Terminsystem der Zulassungsstelle muss der Kunde innerhalb von 60 Minuten bestätigen (Ziffer 6.6). Der Kunde hält sich nach der Beauftragung über die angegebenen Kontaktdaten erreichbar und erteilt angeforderte Bestätigungen unverzüglich, spätestens innerhalb der von der Behörde gesetzten Frist.
5.6 Änderungen der mitgeteilten Daten teilt der Kunde unverzüglich in Textform mit.
5.7 Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit seiner Angaben. Verzögerungen und Mehrkosten, die auf unrichtigen, unvollständigen oder verspäteten Angaben beruhen, gehen zu seinen Lasten.
6. Ausführungszeiten und Termine
6.1 Expresszulassung reicht den Antrag innerhalb von 24 Stunden (werktags) nach Eingang aller vollständigen Angaben und Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.
6.2 Für die digitale Zulassung (Ziffer 2.2 a) besteht keine feste Uhrzeit, bis zu der die Angaben und Unterlagen vorliegen müssen; sie kann auch außerhalb der Öffnungszeiten durchgeführt werden. Damit die Bearbeitung noch am selben Tag erfolgt, sollen die vollständigen Angaben in der Regel bis zum Ende der Öffnungszeiten vorliegen. Eine Bearbeitung außerhalb der Öffnungszeiten ist nach Absprache möglich; Kennzeichenschilder können dann nicht mehr hergestellt und übergeben werden, sie werden am nächsten Werktag bereitgestellt.
6.3 Die Durchführung am selben Tag bei Abgabe in der Niederlassung (Ziffer 2.2 b) setzt voraus, dass der Kunde die vollständigen Unterlagen zum gebuchten Termin innerhalb der Öffnungszeiten abgibt.
6.4 Die Angabe „6–7 Werktage“ (Ziffer 2.2 d) bezieht sich auf die Bearbeitungsdauer ab Übergabe der vollständigen Unterlagen.
6.5 Termine bei der Zulassungsstelle (Ziffer 2.2 c) hängen von der Terminvergabe der Behörde ab. Der vom Kunden angegebene Wunschtag und Zeitwunsch sind unverbindlich; Expresszulassung besorgt den frühestmöglichen verfügbaren Termin und teilt ihn dem Kunden mit.
6.6 Sobald ein Termin gebucht ist, unterrichtet Expresszulassung den Kunden über die angegebenen Kontaktwege, in der Regel über WhatsApp und E-Mail. Das Terminsystem der Behörde verlangt vom Kunden anschließend eine Bestätigung innerhalb von 60 Minuten. Bestätigt der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, löscht die Behörde den Termin und gibt ihn wieder frei. Auf diese Frist und auf die Löschung hat Expresszulassung keinen Einfluss.
6.7 Macht der Kunde geltend, ein Termin sei mangels Bestätigung verfallen, setzen ein kostenfreier Ersatztermin und jede Erstattung voraus, dass der Kunde den Verfall nachweist. Dafür genügt die Löschungs- oder Stornierungsnachricht des Terminsystems, auch als Bildschirmfoto. Liegt dieser Nachweis vor, besorgt Expresszulassung aus Kulanz einen weiteren Termin an einem anderen Tag ohne zusätzliche Kosten; dies gilt höchstens zwei Mal je Auftrag. Verfällt ein Termin darüber hinaus, nimmt der Kunde einen Termin wiederholt nicht wahr oder wirkt er wiederholt nicht mit – insbesondere durch fehlende Reaktion auf Rückfragen –, wird jeder weitere Termin nur gegen die Bearbeitungspauschale nach Ziffer 8.2 besorgt. Expresszulassung kann den Auftrag in diesem Fall nach Ziffer 12.3 beenden.
6.8 Die Leistung „Termin bei der Zulassungsstelle“ ist erbracht, sobald Expresszulassung einen Termin gebucht und dem Kunden mitgeteilt hat. Nimmt der Kunde einen von Expresszulassung gebuchten Termin wahr, ist die vereinbarte Vergütung in voller Höhe geschuldet; das gilt auch für Ersatztermine nach Ziffer 6.7. Ohne den Nachweis nach Ziffer 6.7 besteht kein Anspruch auf Erstattung oder auf einen kostenfreien Ersatztermin.
6.9 Expresszulassung hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungs- und Meldepraxis der Behörden sowie auf die Verfügbarkeit der behördlichen Systeme (insbesondere des i-Kfz-Portals und der Systeme des Kraftfahrt-Bundesamtes). Verzögerungen, die darauf beruhen, hat Expresszulassung nicht zu vertreten; Ausführungsfristen verlängern sich entsprechend. Der Kunde wird unverzüglich unterrichtet.
6.10 Die Lieferung der Schilder „noch heute bis 18:00 Uhr“ gilt nur im Stadtgebiet Frankfurt am Main und nur, wenn die Zulassung rechtzeitig abgeschlossen werden konnte.
6.11 Vereinbarte Termine zur Abgabe, Abholung oder Lieferung kann der Kunde bis 24 Stunden vor dem Termin in Textform kostenfrei absagen oder verlegen. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen gilt Ziffer 8.3.
7. Vergütung, Auslagen, Zahlung
7.1 Alle auf der Website angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.2 Welche Amtsgebühren, Schilder und Zusatzleistungen im Preis enthalten sind, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Bestellformular. Nicht enthalten sind insbesondere Kosten für Leistungen, die der Kunde nicht ausgewählt hat, sowie Gebühren Dritter außerhalb des beauftragten Vorgangs.
7.3 Die Vergütung ist als Pauschalvergütung im Voraus mit Erteilung des Auftrags zur Zahlung fällig. Die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsarten gelten. Expresszulassung beginnt mit der Bearbeitung, sobald die Zahlung eingegangen ist und die erforderlichen Angaben vollständig vorliegen.
7.4 Verauslagte Amtsgebühren sind dem Kunden gegenüber gesondert erstattungsfähig, soweit sie im Preis nicht enthalten sind. Zum Zwecke der Abwicklung ist der Kunde auf Anforderung verpflichtet, Amtsgebühren im Voraus an Expresszulassung zu zahlen.
7.5 Die Kfz-Steuer wird von der zuständigen Stelle unmittelbar beim Kunden eingezogen und ist nicht Bestandteil der Vergütung.
7.6 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
8. Unrichtige Angaben, Abbruch, Bearbeitungspauschale
8.1 Sind die übermittelten Angaben unrichtig oder unvollständig oder scheitert die Identifizierung, fordert Expresszulassung den Kunden bis zu zwei Mal zur Berichtigung auf. Übermittelt der Kunde die richtigen Angaben nicht innerhalb von 30 Tagen nach der ersten Aufforderung, gilt der Auftrag als abgeschlossen. Eine erneute Beauftragung ist jederzeit möglich.
8.2 Kann der beauftragte Vorgang aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht oder nicht wie vorgesehen durchgeführt werden, fällt eine Bearbeitungspauschale von 40,00 EUR an. Das gilt insbesondere, wenn
- der Kunde unrichtige oder unvollständige Daten übermittelt hat,
- der Zulassung Steuerrückstände entgegenstehen,
- sonstige Eintragungen, Sperren oder Forderungen zulasten des Fahrzeugs oder des Halters bestehen, etwa eine Versicherungs- oder Zulassungssperre, offene Gebührenforderungen oder eine Sicherstellung des Fahrzeugs,
- der Kunde die Leistung beauftragt hat, obwohl die Fahrzeugpapiere die Voraussetzungen nach Ziffer 2.4 nicht erfüllen, insbesondere weil der Aufkleber mit dem Sicherheitscode auf dem Fahrzeugbrief fehlt, entfernt oder beschädigt ist,
- die Identifizierung des Halters wiederholt scheitert oder
- ein Termin wiederholt nicht bestätigt oder nicht wahrgenommen wird oder der Kunde wiederholt nicht mitwirkt (Ziffer 6.7).
Eine gezahlte Vergütung erstattet Expresszulassung abzüglich der Bearbeitungspauschale und abzüglich bereits verauslagter Amtsgebühren, soweit die Behörde diese nicht erstattet. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Aufwand überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
8.3 Erscheint der Kunde zu einem vereinbarten Termin nicht oder wird er bei einer vereinbarten Abholung oder Lieferung nicht angetroffen, ohne rechtzeitig nach Ziffer 6.11 abgesagt zu haben, gilt Ziffer 8.2 entsprechend. Ein Ersatztermin wird nach Verfügbarkeit angeboten. Für den Termin bei der Zulassungsstelle gelten zusätzlich die Ziffern 6.7 und 6.8.
8.4 Kann die beauftragte Leistung aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, obwohl die Daten richtig übermittelt wurden und die Identifizierung erfolgreich war, erhält der Kunde den gezahlten Betrag vollständig erstattet. Dazu genügt eine kurze Mitteilung per E-Mail oder Telefon.
9. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht das folgende Widerrufsrecht zu.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns – ExpresszulassungDeutschland UG (haftungsbeschränkt), Goethestraße 37, 60311 Frankfurt am Main, Telefon: 069 247523302, E-Mail: info@expresszulassung-frankfurt.de – mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung, wenn Sie vor Beginn der Erbringung ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und Sie zugleich Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Erfüllung des Vertrags durch uns erlischt.
Bei unseren Dienstleistungen kann dies insbesondere die Organisation und Buchung eines konkreten Termins bei der zuständigen Zulassungsstelle sowie die vereinbarte Unterstützung und Durchführung der beauftragten Leistungen im Zusammenhang mit diesem Termin betreffen.
Ist die von Ihnen beauftragte Dienstleistung vollständig erbracht und liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für das Erlöschen des Widerrufsrechts vor, besteht nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung kein Widerrufsrecht mehr.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An: ExpresszulassungDeutschland UG (haftungsbeschränkt), Goethestraße 37, 60311 Frankfurt am Main, E-Mail: info@expresszulassung-frankfurt.de
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*) / erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
10. Mängel, Haftung
10.1 Für Mängel seiner Leistungen haftet Expresszulassung nach den gesetzlichen Bestimmungen des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB).
10.2 Expresszulassung haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
10.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Expresszulassung nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Diese Beschränkung gilt auch bei Verschulden eines Erfüllungsgehilfen.
10.4 Expresszulassung haftet nicht für Entscheidungen, Bearbeitungszeiten und Gebühren der Behörden sowie für Folgen unrichtiger, unvollständiger oder verspäteter Angaben des Kunden.
10.5 Für Fahrzeugpapiere, die sich im Rahmen des Auftrags in der Obhut von Expresszulassung befinden, haftet Expresszulassung nach den vorstehenden Absätzen. Die Kosten einer Ersatzbeschaffung nach Verlust sind vom vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden umfasst.
11. Freistellung
11.1 Nimmt ein Dritter Expresszulassung wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch, die aus den Angaben des Kunden oder aus dem beauftragten Vorgang resultieren, stellt der Kunde Expresszulassung von dieser Haftung frei und erstattet die Kosten, die durch die Inanspruchnahme entstehen, soweit der Kunde die Inanspruchnahme zu vertreten hat. Expresszulassung informiert den Kunden unverzüglich.
11.2 Die Freistellungsverpflichtung umfasst insbesondere notwendige Rechtsverteidigungskosten (z. B. Gerichts- und Anwaltskosten).
12. Vertragsdauer, Kündigung
12.1 Der Vertrag wird für den jeweiligen Einzelauftrag geschlossen und endet mit dessen vollständiger Erfüllung.
12.2 Beide Parteien können den Vertrag jederzeit in Textform (§ 126b BGB) kündigen. Kündigt der Kunde, schuldet er die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen sowie den Ersatz bereits verauslagter Amtsgebühren; Ziffer 8.2 gilt entsprechend. Das Widerrufsrecht nach Ziffer 9 bleibt unberührt.
12.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Expresszulassung insbesondere vor, wenn
- der Kunde seine Mitwirkungspflichten nach Ziffer 5 nachhaltig verletzt, insbesondere Termine wiederholt nicht bestätigt oder nicht wahrnimmt,
- die Behörde den beantragten Vorgang ablehnt,
- der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder
- konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die übermittelten Angaben oder Unterlagen unrichtig sind oder der Kunde nicht berechtigt ist, den Vorgang zu beauftragen.
12.4 Die Leistungspflichten von Expresszulassung bestehen erst, wenn der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag erfüllt hat.
13. Datenschutz, Kommunikation über WhatsApp
13.1 Expresszulassung verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Durchführung des Vertrags und nach Maßgabe der Datenschutzerklärung, abrufbar unter [Link zur Datenschutzerklärung].
13.2 Zur Durchführung des Auftrags werden Daten an die zuständige Zulassungsbehörde und an die für das elektronische Verfahren eingesetzten Dienstleister übermittelt.
13.3 Übermittelt der Kunde Unterlagen über WhatsApp, erfolgt die Übertragung über den Dienst der WhatsApp Ireland Ltd. Der Kunde entscheidet frei, ob er diesen Weg nutzt; die übrigen Wege (Formular, Abgabe vor Ort) stehen ihm gleichermaßen offen.
14. Streitbeilegung
Expresszulassung ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).
15. Schlussbestimmungen
15.1 Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.
15.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Frankfurt am Main Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag.
15.3 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
15.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.